23 fischen Erzeugnisse zum Eigenkonsum, zu erreichen. Dabei ist in Bezug auf den Vorsatz des Beschuldigten keine Unterscheidung hinsichtlich des Alters der unbekannten Dritten zu machen, da die benutzten P2P-Plattformen keine Altersangaben anfragen oder überprüfen, womit letztlich keine Zugangsbeschränkungen bestanden, was dem Beschuldigten als regelmässiger Nutzer ebenfalls bekannt sein musste.