16.4 Subsumtion Bei den vom Beschuldigten über «eMule» und «Vuze» heruntergeladenen bzw. im rechtlichen Sinne «beschafften» Erzeugnissen (rund 331 Filme und 2'754 Bilder) handelt es sich unbestrittenermassen um solche verbotenen pornografischen Inhalts, was der Beschuldigte im Rahmen des Strafverfahrens eingeräumt hat, ihm mithin bewusst war. Während des Downloads über die besagten P2P- Tauschbörsen machte er die fraglichen Erzeugnisse systembedingt einem ihm unbekannten und nicht nach Altersgrenzen abgrenzbaren Personenkreis zugänglich, zumal für die Nutzung besagter P2P-Tauschbörsen zu keinem Zeitpunkt