14. Vorbemerkung Unter die Kategorie der «deliktsspezifischen Präferenzindikatoren» fallen insbesondere diejenigen Erzeugnisse, die Verbotenes enthalten könnten («Graubereich»). Es kann jedoch auch sein, dass darunter Erzeugnisse fallen, die nicht verboten sind, aber Hinweise auf die Präferenz geben (vgl. etwa Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 20 178 vom 9. Februar 2021 Ziff.