Die «tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen» betreffen hingegen sexuelle Handlungen unter Einbezug von realen minderjährigen Personen. Ob das fotografierte Kind oder die minderjährige Person selbst den Bezug zur Sexualität erkannt hat oder erkennen kann, ist für die Qualifikation als harte Pornografie ohne Bedeutung. Ebenso wenig ist entscheidend, ob der Fotograf selber dabei sexuelle Erregung verspürt. Ein Werk ist jedenfalls dann als kinderpornografisch zu betrachten, wenn daraus ersichtlich ist, dass seine Herstellung in der