13. Theoretische Grundlagen Betreffend die Ausführungen zum anwendbaren Recht sowie die theoretischen Grundlagen zum Tatbestand der Pornografie kann auf die korrekten und ausführlichen Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 17 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 781 ff.). Der guten Ordnung halber sind folgende Ergänzungen bzw. Wiederholungen angezeigt: Der Begriff der Pornografie im Sinne von Art. 197 Abs. 1 (a)StGB setzt ein Zweifaches voraus: Zum einen müssen die Darstellungen und Darbietungen objektiv betrachtet darauf angelegt sein, den Konsumenten sexuell aufzureizen.