vgl. auch den Bericht des FDF vom 13. September 2017, wonach die von einem Nutzer heruntergeladenen Dateien standardmässig in Verzeichnissen abgelegt werden und, solange sie dort verbleiben, für die Gesamtheit der P2P-Nutzer verfügbar sind, pag. 22). Altersangaben der P2P-Nutzer werden gemäss Angaben des FDF weder angefragt noch überprüft (pag. 22). Die Funktionsweise der benutzten Plattformen war dem Beschuldigten bekannt. So gestand er anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ein, dass die heruntergeladenen Erzeugnisse systembedingt sogleich wieder hochgeladen und damit anderen Nutzern zur Verfügung gestellt würden.