Gemäss eigenen Aussagen sei er sich dabei grundsätzlich im Klaren darüber gewesen, dass er mit seinem Handeln strafbare Pornografie unbekannten Drittnutzern zugänglich mache. Gleichzeitig sei aber davon auszugehen, dass er weder ansatzweise beabsichtigt habe noch ihm überhaupt näher bewusst gewesen sei, dass auch Personen unter 16 Jahren Zugriff auf solche P2P-Tauschbörsen haben könnten. Seine Absicht sei alleine darauf gerichtet gewesen, mit den Downloads seinen Eigenkonsum zu befriedigen.