780). Das Verfahren betreffend Pornografie, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von März 2011 bis zum 11. Dezember 2012 in C.________ und andernorts durch Herstellen von Filmen und Bildern, welche tatsächliche und nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, sexuelle Handlungen mit Tieren oder sexuelle Gewalt zum Inhalt haben, ist demzufolge einzustellen. Für diese Einstellung werden weder Kosten ausgeschieden noch eine Entschädigung ausgerichtet. III. Sachverhalt und Beweiswürdigung