10 Das Verfahren betreffend Pornografie, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von März 2011 bis am 11. Dezember 2012 in C.________ und andernorts durch Zugänglichmachen von Filmen und Bildern mit pornografischem Inhalt an unbekannte Nutzer sowie an Personen unter 16 Jahren, ist demzufolge einzustellen. Für diese Einstellung werden weder Kosten ausgeschieden noch eine Entschädigung ausgerichtet. Diese Teil-Einstellung hat einen Einfluss auf die Anzahl der auszuweisenden pornografischen Erzeugnisse (vgl. Ziff. 10.4 hiernach).