6. Vorbemerkungen und Grundlagen Für die theoretischen Grundlagen zur Revision von Art. 97 StGB (Verfolgungsverjährung) und Art. 197 StGB (Tatbestand der Pornografie) kann vorab auf die zutreffenden und umfangreichen Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 13 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 777 ff.). Der guten Ordnung halber ist in aller Kürze erneut festzuhalten, dass eine Tat grundsätzlich nach demjenigen Recht zu beurteilen ist, das im Zeitpunkt der Begehung in Kraft stand (Art. 2 Abs. 1 StGB).