5. In Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils sei A.________ zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 110.-, ausmachend total CHF 13'200.-, zu verurteilen, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufzuschieben und die Probezeit auf 4 Jahre festzusetzen sei. 6. Die Verfahrenskosten der oberen Instanz seien vollumfänglich dem Kanton aufzuerlegen. 7. Es sei dem Beschuldigten für das oberinstanzliche Verfahren eine angemessene Entschädigung für die Verteidigungskosten gemäss der zu gegebener Zeit einzureichenden Honorarnote auszurichten.