Eventuell: Das Verfahren gegen den Beschuldigten sei infolge Eintritts der Verfolgungsverjährung betr. die Anschuldigung wegen Pornografie, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von März 2011 bis 11. Dezember 2012 durch Zugänglichmachen von Filmen und Bildern mit strafbarer Pornografie an Personen unter 16 Jahren einzustellen. Weiter sei der Beschuldigte in teilweiser Bestätigung der Ziffer II./3. Urteilsdispositiv von der Anschuldigung der Pornografie, angeblich mehrfach begangen in der Zeit vom 12. Dezember 2012 bis 26. Mai 2016 durch Zugänglichmachen von Filmen und Bildern mit strafbarer Pornografie an Personen unter 16 Jah-