7 2. Weiter sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ gemäss Ziffer II./3. Urteilsdispositiv von der Anschuldigung der Pornografie, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von März 2011 bis 26. Mai 2016 durch Zugänglichmachen von Filmen und Bildern mit strafbarer Pornografie an Personen unter 16 Jahren freigesprochen wurde.