Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Dem Fachbereich Digitale Forensik der Kantonspolizei Bern sei nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Obergerichts der Auftrag zur Löschung sämtlicher elektronisch sichergestellten und als Archivkopien gespeicherten Daten sowie zur Vernichtung der damit zusammenhängenden Originaldatenträger zu erteilen.