1.3. der Beschuldigte schuldig erklärt wurde der Pornografie, mehrfach begangen in C.________ und andernorts durch das Beschaffen von insgesamt rund 331 Filmen und 2'754 Bildern mit verbotenem pornografischen Inhalt zum Eigenkonsum; die Herstellung der entsprechend beschafften Filme und Bilder zum Eigenkonsum; den Besitz der entsprechend beschafften Filme und Bilder zum Eigenkonsum sowie das Zugänglichmachen der entsprechend beschafften Filme und Bilder an unbekannte Nutzer in der Zeit vom 12. Dezember 2012 bis 26. Mai 2016 (Urteilsdispositiv Ziff.