4. Anträge der Parteien 4.1 Generalstaatsanwaltschaft Seitens der Generalstaatsanwaltschaft wurden im Rahmen der Berufungsbegründung vom 1. April 2021 folgende Anträge gestellt (pag. 846 f.; Hervorhebungen im Original): I. 1. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil in Rechtskraft erwachsen ist insofern als