5 ff.). Darin wurden die in der Berufungserklärung gestellten Anträge teilweise angepasst (vgl. Ziff. 4.1 nachfolgend). Der Beschuldigte nahm mit Eingabe vom 7. Mai 2021 hierzu Stellung (pag. 858 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft replizierte mit Eingabe vom 31. Mai 2021 (pag. 868 f.) und der Beschuldigte liess mit Eingabe vom 8. Juni 2021 seine Duplik zu den Akten reichen (pag.