2. A.________ wird für die Dauer der Probezeit die Weisung erteilt, gemäss gutachterlicher Empfehlung eine ambulante psychotherapeutische Behandlung bei einer Fachperson (nicht zwingend forensisch) zu besuchen. Für die Dauer der Probezeit wird Bewährungshilfe angeordnet. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 4‘555.00 und Auslagen von CHF 9‘907.45, insgesamt bestimmt auf CHF 14‘462.45.