40 3. Die beim Konkursamt Bern-Mittelland erhobenen Geschäftsunterlagen und Datenträger der M.________ AG, der J.________ AG, des N.________(Fond), der I.________ AG, der F.________ AG und der G.________ AG ("grosse" Nrn. 1 bis 28) werden nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils an dieses zurückgegeben. 4. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten von A.________ (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 354 Abs. 4 StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 1 lit.