1. Die Zivilforderung der Straf- und Zivilklägerin C.________ wird abgewiesen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden erst- und oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden. VI. Weiter wird verfügt: 1. Die Beschlagnahme und die Grundbuchsperre betreffend das Grundstück ________ wird aufgehoben. 2. Die Restanz der von der Straf- und Zivilklägerin geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von CHF 2’500.00 wird der Straf- und Zivilklägerin zurückerstattet.