1. Der Straf- und Zivilklägerin C.________ werden CHF 3'500.00 der auf insgesamt CHF 5'000.00 bestimmten oberinstanzlichen Verfahrenskosten zur Bezahlung auferlegt. Dieser Betrag wird im Umfang von CHF 3'500.00 mit der von ihr geleisteten Sicherheitsleistung verrechnet. 2. Die restlichen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1'500.00, trägt der Kanton Bern. IV. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, wurde bzw. wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: