1. A.________ freigesprochen wurde vom Vorwurf der Misswirtschaft, angeblich mehrfach begangen zwischen April 2011 und April 2014 in H.________ z.N. der Gläubiger der F.________ AG in Liquidation sowie z.N. der Gläubiger der G.________ AG in Liquidation ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtigung einer Entschädigung;