35 zusetzen, ausmachend CHF 5'465.65, was einem Aufwand von insgesamt 21,86 Stunden entspricht (CHF 5'465.65 / CHF 250.00). Die geltend gemachten Auslagen im Umfang von CHF 130.00 geben zu keinen Bemerkungen Anlass. In Anwendung des hiervor ausgerechneten Aufwandes entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit insgesamt CHF 4'849.20 (CHF 4'372.50 [CHF 21,86 x CHF 200.00] zzgl. Auslagen von CHF 130.00 zzgl. MWSt. von 7,7%).