Das volle Honorar von Rechtsanwalt B.________ im erstinstanzlichen Verfahren beläuft sich – ohne Mehrwertsteuer und Auslagen – auf insgesamt CHF 36'437.50 (CHF 9'375.00 + CHF 27'062.50). Unter Berücksichtigung des Aufwandes sowie des Umfangs des Verfahrens erachtet es die Kammer als angemessen, das oberinstanzliche volle Honorar auf maximal 15% des erstinstanzlichen Honorars fest-