26. Amtliche Entschädigung des Beschuldigten 26.1 Erstinstanzliches Verfahren Die Höhe der amtlichen Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ ist vorliegend nicht mehr zu überprüfen, zumal diese von keiner der Parteien angefochten wurde. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren somit mit insgesamt CHF 32'343.15 (CHF 9'026.10 + CHF 23'317.05). Die Entschädigung wurde bereits vollständig ausbezahlt. Über die Rück- und Nachzahlungspflicht ist, wie eingangs unter Ziff. 6 erwähnt, demgegenüber neu zu befinden.