Mit Blick darauf werden der Straf- und Zivilklägerin CHF 3'500.00 der auf insgesamt CHF 5'000.00 festgesetzten Verfahrenskosten zur Bezahlung auferlegt. Zufolge Unterliegens der Generalstaatsanwaltschaft sind die restlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1'500.00, vom Kanton Bern zu tragen. Die von der Straf- und Zivilklägerin zu bezahlenden Verfahrenskosten von CHF 3'500.00 werden in Anwendung von Art. 442 Abs. 4 StPO mit der von ihr geleisteten Sicherheitsleistung von CHF 6'000.00 verrechnet. Die Restanz im Umfang von CHF 2'500.00 wird der Straf- und Zivilklägerin zurückerstattet.