33 Schwierigkeit sowie den Umfang der Untersuchung – als angemessen, die Kosten des Vorverfahrens auf CHF 15'000.00 festzusetzen. Die Gebühr von CHF 1'500.00 für das Führen der Anklage vor Gericht ist nicht zu beanstanden, womit sich die Kosten des Vorverfahrens insgesamt auf CHF 16'500.00 belaufen. 25.1.2 Kosten des Verfahrens vor der Vorinstanz Die Kosten für das Verfahren vor der Vorinstanz wurden von dieser gestützt auf Art. 22 lit. d VKD auf CHF 6'000.00 bestimmt, was zu keinen (weiteren) Bemerkungen Anlass gibt.