Ebenso wenig einschlägig ist, ob seitens der Parteien eine umfassende Eingabe mit Beweismitteln eingereicht wurde, zumal die Verantwortung der Beweiserhebung bei der Staatsanwaltschaft liegt und somit trotz umfangreicher Eingaben ein Beweisverfahren durchgeführt werden muss. Während die Vorinstanz die Kosten für die Untersuchung auf CHF 10'000.00 und damit auf eine Gebühr im unteren Drittel des Tarifrahmens festsetzte, bestimmte sie die Kosten für das eigene Verfahren auf CHF 6'000.00, was indes im mittleren Drittel des Tarifrahmens liegt. Dies ist nicht nachvollziehbar.