höchstens indirekt geschädigt (im haftpflichtrechtlichen Sinne) bzw. höchstens mittelbar geschädigt (im strafprozessualen Sinn). Art. 158 StGB ist somit vorliegend keine Schutznorm, die das Vermögen von C.________ im Sinne von Art. 41 OR schützen würde. Eine andere Haftungsgrundlage wurde nicht geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich. Der guten Ordnung halber und obwohl C.________ nicht deren Gläubigerin war, sei immerhin erwähnt, dass auch für die angeklagte Misswirtschaft zum Nachteil der G.___