21. Fazit Gestützt auf die vorangehenden Ausführungen erachtet die Kammer für die ausgefällten Schuldsprüche eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 260.00, ausmachend CHF 46'800.00, als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen.