34 Abs. 2 StGB). Der Beschuldigte erzielt gemäss oberinstanzlichen Angaben monatlich ein Nettoeinkommen von CHF 11’900.00 (pag. 19255) und erhält jährlich einen Bonus von rund CHF 10'000.00 (pag. 19272 Z. 1 ff.). Damit beläuft sich sein monatliches Nettoeinkommen gesamthaft auf CHF 12'733.00. Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs für Krankenkasse, Steuern etc. von 30% des monatlichen Einkommens ergibt dies ein zur Verfügung stehender Betrag von CHF 8'913.10. Der Beschuldigte ist gegenüber seiner Ehefrau unterhaltspflichtig, die ihrerseits ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 3'000.00 erzielt (pag. 19255 und pag.