Die Freiheitsstrafe beläuft sich damit im Ergebnis auf 12 Monate und die Geldstrafe grundsätzlich auf 225 Tagessätze. Da aufgrund der Anwendung des neuen Rechts indes eine Plafonierung in Bezug auf die Höhe der Geldstrafe besteht (vgl. Ziff. 14 hiervor), die gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung bei der Asperation von mehreren Delikten hinzunehmen ist (BGE 144 IV 217 E. 3.6), beträgt die Geldstrafe insgesamt 180 Tagessätze.