29 der geleisteten Zahlung des Beschuldigten sein Desinteresse am vorliegenden Strafverfahren erklärte und sich nicht als Partei konstituierte. Ein Abzug aufgrund der geleisteten Wiedergutmachung hat deshalb nicht zu erfolgen. Gestützt auf diese Ausführungen wirken sich die Täterkomponenten insgesamt neutral auf die Geld- und Freiheitsstrafe aus.