19269 Z. 4 f.). Gemäss aktuellstem Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse und eigenen Angaben an der oberinstanzlichen Verhandlung erzielt der Beschuldigte monatlich ein Einkommen von rund CHF 12’700.00 (pag. 19255 und pag. 19272 Z. 1 ff.; vgl. auch Ziff. 20 nachfolgend). Über offene Betreibungen verfügt er nicht (pag. 19252). Der Beschuldigte ist verheiratet und kinderlos (pag. 19077). Gemäss Leumundsbericht sowie seinen Angaben anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme geht es ihm – mit Ausnahme einer leichten Diabetes sowie Problemen mit dem Knie – gesundheitlich gut (pag. 19078 sowie pag. 19268 Z. 30 ff.).