26 Qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 (i.V.m. Abs. 1) aStGB/StGB wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren geahndet. Misswirtschaft gemäss Art. 165 Ziff. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Vorliegend sind keine Gründe ersichtlich, die ordentlichen Rahmen zu verlassen.