Dabei ist für den Schuldspruch wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung z.N. der I.________ AG in Liquidation eine Einsatzstrafe festzusetzen, zumal diese bei gleichem abstrakten Strafrahmen (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe) mit einem Deliktsbetrag von CHF 86'102.20 als schwerste Straftat zu gelten hat. Anschliessend ist auch für die weiteren Delikte (qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung z.N. der I.________ AG in Liquidation im Deliktsbetrag von CHF 46'897.80 sowie mehrfache Misswirtschaft) eine Geldstrafe festzusetzen und zu bestimmen, in welchem Umfang diese auf die Einsatzstrafe zu asperieren sind, was die Gesamtgeldstrafe ergibt.