Sämtliche Straftaten standen zudem mit dem Gebilde «Photovoltaik-Dachmiete/erneuerbare Energien/ N.________(Fond)» der diversen Firmen in engem sachlichen Zusammenhang. Dennoch musste sich der Beschuldigte zu den Straftaten jeweils neu entschliessen und offenbarte dadurch eine nicht zu unterschätzende Bereitschaft, kriminell zu handeln und sich nicht an das Gesetz zu halten. Obwohl es gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung bei «Seriendelikten» grundsätzlich zulässig ist, auch für leichtere Einzelhandlungen eine «Gesamtbeurteilung» vorzunehmen und eine Freiheitsstrafe auszufällen (vgl. dazu MATHYS, Leitfaden Strafzumessung, 2. Aufl. 2019, N 557 ff.