__ AG in Liquidation und andererseits z.N. der Gläubiger der I.________ AG in Liquidation) ist unter Berücksichtigung der konkreten Methode sowie der Tatsache, dass die Strafen für die einzelnen Deliktsbegehungen in keinem Fall die Höhe von 180 Tagessätzen erreichen, eine Geldstrafe auszusprechen. Der Beschuldigte beging die vier zu sanktionierenden Straftaten über einen relativ kurzen Zeitraum (Ende Januar bis Ende Oktober 2013). Sämtliche Straftaten standen zudem mit dem Gebilde «Photovoltaik-Dachmiete/erneuerbare Energien/ N.________(Fond)» der diversen Firmen in engem sachlichen Zusammenhang.