Es kann bereits an dieser Stelle festgehalten werden, dass angesichts der Deliktssumme (CHF 317'580.00) bzw. der dafür auszufällenden Strafhöhe für den Schuldspruch wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung z.N. der G.________ AG in Liquidation nur eine Freiheitsstrafe möglich ist. Für die weiteren Delikte (zweimal qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung z.N. der I.________ AG in Liquidation sowie Misswirtschaft einerseits z.N. der Gläubiger der J.________ AG in Liquidation und andererseits z.N. der Gläubiger der I.____