Für die übrigen Delikte (qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung z.N. der I.________ AG in Liquidation im Deliktsbetrag von CHF 46'897.80 und CHF 86'102.20 sowie Misswirtschaft z.N. der Gläubiger der J.________ AG und der I.________ AG) haben die aktuellen Strafbestimmungen im Vergleich zum im Tatzeitpunkt geltenden Recht insofern eine Änderung erfahren, als die Geldstrafe wie erwähnt (auch) insgesamt nur noch 180 Tagessätze betragen darf, womit sich – wie hiernach zu zeigen sein wird - das neue Recht als das mildere Recht erweist und anzuwenden ist.