24 Relevanz, dass die Gesamtgeldstrafe seit dem 1. Januar 2018 lediglich 180 Tagessätze betragen darf, während früher Gesamtgeldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen möglich waren. Wie nachfolgend aufgezeigt wird, erweist sich für die qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung z.N. der G.________ AG in Liquidation im Deliktsbetrag von CHF 317'580.00 das aktuelle Recht nicht als das mildere Recht, weshalb das im Tatzeitpunkt geltende Recht anzuwenden ist. Für die übrigen Delikte (qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung z.N. der I.___