__ AG tätigte gemäss Beweisergebnis fünf Zahlungen an die F.________ AG für Leistungen, welche nicht verbuchbar waren und keinen konkreten Projekten zugeordnet werden konnten. Die Zahlungen entsprachen zudem rund 90% des gesamten Vermögens (Aktienkapital) der G.________ AG. Indem der Beschuldigte als Verwaltungsrat und Geschäftsführer der G.________ AG diese fünf Zahlungen genehmigte bzw. in Auftrag gab, handelte er nicht im Interesse der G.________ AG. Hätte es sich bei der F.__