12.2 Qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung Hinsichtlich der Subsumtion unter den Tatbestand der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung kann ebenfalls vorab auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden. Ergänzend zu den vorinstanzlichen Erwägungen hält die Kammer fest, dass es für die Erfüllung des Tatbestands der ungetreuen Geschäftsbesorgung keine Rolle spielt, dass der Beschuldigte in den diversen involvierten Gesellschaften oft einziger Verwaltungsrat oder Geschäftsführer war.