Damit ist aber auch erstellt, dass die Handlungen von A.________, nämlich die Bezahlung bzw. das Bezahlen lassen von Rechnungen der F.________ AG durch die G.________ AG für den bei dieser eingetretenen Vermögensschaden von CHF 317'580 kausal waren. Die G.________ AG erlangte durch diese Zahlungen keine werthaltige Gegenleistung und musste in der Folge liquidiert werden bzw. über sie wurde gar der Konkurs eröffnet.