Dass A.________ durch diese Zahlungen die Interessen der Gruppe, d.h. eines Konzerns, gefördert hätte, trifft hier nicht zu. Tatsächlich war die F.________ AG rechtlich gesehen keine Tochtergesellschaft der G.________ AG, sondern der I.________ AG. Indem die G.________ AG die F.________ AG mit ihren Zahlungen finanzierte, förderte sie deswegen die Interessen der I.________ AG und nicht ihre eigenen oder diejenigen ihres einzigen Aktionärs N.________(Fond).