___ AG bzw. das gesamte Geschäftsmodell nicht nur keinerlei Gewähr auf einen "return on investment" innert vernünftiger Frist, sondern muss unter den damaligen Umständen, insbesondere infolge Fehlens weiterer Investoren und/oder von Finanzierungsmöglichkeiten für den Bau von Photovoltaikanlagen bei Dachmieten, als von Anfang an zum Scheitern verurteilt bezeichnet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Organe der G.________ AG eine solche Investition/solche Zahlungen von vorneherein ausgeschlossen hätten, wenn die F.________ AG in personeller wie finanzieller Hinsicht vollkommen unabhängig gewesen wäre.