__ AG innert kürzester Frist mehr als 90% ihrer Mittel und schädigte sie so am Vermögen. Offensichtlich war bereits im Zahlungszeitpunkt klar, dass mit diesen Zahlungen grosse, aus Sicht der Gesellschaft nicht vertretbare Risiken eingegangen wurden, bot doch die F.________ AG bzw. das gesamte Geschäftsmodell nicht nur keinerlei Gewähr auf einen "return on investment" innert vernünftiger Frist, sondern muss unter den damaligen Umständen, insbesondere infolge Fehlens weiterer Investoren und/oder von Finanzierungsmöglichkeiten für den Bau von Photovoltaikanlagen bei Dachmieten, als von Anfang an zum Scheitern verurteilt bezeichnet werden.