Gestützt auf die Sorgfalts- und Treuepflicht gemäss Art. 717 OR war er damit verpflichtet, im Interesse der G.________ AG zu handeln und deren Vermögen zumindest zu erhalten. Beweiswürdigend ist erstellt, dass die G.________ AG mit der Bezahlung von CHF 317‘580 an die F.________ AG deren Betriebskosten finanziert hatte, ohne für ihre Zahlungen einen Gegenwert/eine Gegenleistung oder Sicherheit erhalten zu haben, was gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung unzulässig ist. Mit diesen Zahlungen entzog A.________ der G.________ AG innert kürzester Frist mehr als 90% ihrer Mittel und schädigte sie so am Vermögen.