Dieser war verpflichtet, die Gelder gemäss den Vorgaben des Prospektes anzulegen, was mit der Gründung der G.________ AG der Fall war, wie beweiswürdigend gezeigt worden ist. Zwar ist auch festgestellt worden, dass A.________ als Verwaltungsratspräsident der G.________ AG das Aktienkapital der G.________ AG nicht im Interesse der Gesellschaft verwendet hatte. Dadurch wurde C.________ allerdings nur indirekt geschädigt.