Die F.________ AG vermochte demgegenüber so während einiger Monate vor der Konkurseröffnung am 31. Oktober 2013 betriebliche Bedürfnisse zu finanzieren. Der Beschuldigte tätigte bzw. liess die fünf Zahlungen bzw. die Verschiebung der Mittel von der G.________ AG an die F.________ AG bewusst und gewollt tätigen. Als Präsident des Verwaltungsrats der G.________ AG sowie als einziger Verwaltungsrat der F.________ AG nahm er zudem zur Kenntnis, dass die G.________ AG Zahlungen an die F.________ AG leistete, die einem finanziellen Aderlass der G.________ AG gleichkamen und ohne dass diese dafür eine Gegenleistung erhalten hätte.